Wohnungsbauprämie 2. Ab 16 Jahre Alleinstehende (max. geförderte Sparleistung: 700,00 €/Jahr) Verheiratete¹ (max. geförderte Sparleistung 1.400,00 €/Jahr) Staatliche Förderung 10 % 10 % 70,00 € 140,00 € Es gelten folgende Einkommensgrenzen³: Alleinstehende: 35.000,00 €, Verheiratete¹: 70.000,00 € Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 neu abgeschlossenen Bausparverträgen nur, wenn die Mittel wohnwirtschaftlich verwendet werden. Ausnahme: Abschluss ab 2009 bei unter 25-Jährigen einmalig freie Verwendung der Mittel. Rürup(Basis)Rente 3. Steuerersparnis Beitrag zur Basis-Rente pro Jahr (Beispiel: 200,00 €/Monat) Seit 2023 (100 % des Beitrags abzugsfähig*) Steuerersparnis** Nettoaufwand 2.400,00 € 2.400,00 € 491,00 € 1.909,00 € * Rentenbeitrage sind ab dem 01.01.2023 erstmals vollständig als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Bis zum Jahr 2014 waren maximal 20.000,00 € (Alleinstehende ) beziehungsweise 40.000,00 € (Verheiratete/Verpartnerte) pro Jahr abzugsfähig. Ab dem Jahr 2015 sind diese Beträge auf den jeweiligen Höchstbetrag (West) der knappschaftlichen Rentenversicherung angehoben. Für 2025 liegen diese bei 29.344,00 € beziehungsweise 58.688,00 €. ** Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, 30.000,00 € Einkommen, ledig, keine Kinder. RiesterRente 4. Zulagen Grundzulage pro Jahr Kinderzulage pro Jahr (185,00 € für vor 2008 Geborene) BerufseinsteigerBonus* alleinstehend verheiratet³ 175 € 350 € 300 € 200 € Zum Erhalt der Zulage ist ein Eigenbeitrag i. H. v. 4 % des zu versteuernden Einkommens zu leisten. Im laufenden Kalenderjahr erhaltene Zulagen werden auf den Beitrag angerechnet. Der Mindestei- genbeitrag beträgt 60 € pro Jahr. Bei höherem Einkommen kann sich durch den Sonderausgaben- abzug eine zusätzliche Steuerersparnis bis max. 2.100,00 € ergeben. Erträge aus der Riester-Rente werden beim Sparer-Pauschbetrag nicht angerechnet. Die Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher. * Alle unmittelbar Zulageberechtigten, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200,00 €. Betriebliche Altersvorsorge 5. Steuer- und Sozialversicherungsersparnis (auch langfristig!) Beitrag zur Direktversicherung pro Jahr (Beispiel: 100,00 €/Monat) 1.200,00 € Steuerersparnis* Sozialversicherungsersparnis Nettoaufwand * Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, 30.000,00 € Einkommen, ledig, keine Kinder. 2025: 7.728,00 € steuerfrei und 3.864,00 € sozialversicherungsbeitragsfrei. Förderpflege (PflegeBahr) 6. Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung Eigenbeitrag pro Jahr (mindestens 10,00 €/Monat) Staatlicher Zuschuss pro Jahr Mindestabsicherung pro Jahr in Pflegegrad 5 (100 %) Aufnahme in die Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung. 246,96 € 257,40 € 695,64 € 120,00 € 60,00 € 600,00 € . r h ä w e G e n h o n e b a g n a n e h a Z e l l l A . g n u l l e t s r a D e s i e w s g u z s u A Wir beraten Sie gern ausführlich. Der Staat bietet Ihnen individuelle Förderungen an. Bereits mit kleinen regelmäßigen Beiträgen können Sie so ein beachtliches finanzielles Polster für Ihre Zukunft und fürs Alter anlegen. Damit Sie das Beste für sich heraus holen, beraten wir Sie gern ausführlich. Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Termin in Ihrer Sparkasse. ¹ Eingetragene Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt. ² Einzelne Tarifverträge (zum Beispiel Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, chemische in dustrie) gewähren Arbeitnehmenden anstatt vermögenswirksamer Leistungen (vL) Zuzahlungen zur betrieblichen Alters- versorgung (siehe 5.). Oder sie gewähren altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) zur Anlage in einem Riester-Vertrag (siehe 4.). Der Förderbetrag der Arbeitgebenden beträgt zum Beispiel 319,08 € für Arbeit- nehmende und 159,48 € für Auszubildende pro Jahr. ³ Maßgebend ist das im Einkommen- steuerbescheid zur Berechnung der Einkommensteuer zugrunde liegende zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. In dieser Summe sind die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Brutto dürfen Sie wegen der steuerlichen Freibeträge auch deutlich mehr verdienen. . / 5 2 0 2 1 0 m o C - S ©